Wir empfehlen unseren Kunden, den Abschluß einer Reiserücktritts- und Reiseauslandkrankenversicherung für Ihre geplanten grenzüberschreitenden Ausflugs- und Urlaubsfahrten, sofern dieser Versicherungschutz nicht von Ihrer Krankenkasse abgedeckt wird.
Die entsprechenden Formulare erhalten Sie in unserem Reisebüro.
Was beinhaltet der ELVIA Reiserücktritt-Vollschutz?
Der ELVIA Reiserücktritt-Vollschutz bündelt vier starke Leistungen
Reiserücktritt-Versicherung:
Ersetzt die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement, wenn die Reise aus versichertem Grund nicht angetreten werden kann.
Reiseabbruch-Versicherung:
Ersetzt z. B. Mehrkosten für eine nicht planmäßige Rückreise aus versichertem Grund nach Art und Qualität der gebuchten und versicherten Reise und ersetzt den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen vor Ort.
Umbuchungsgebühren-Schutz:
Erstattet die vertraglich geschuldeten Umbuchungsgebühren bis 40 Euro je versicherter Person / Objekt, wenn bis zu 42 Tage vor Reisebeginn umgebucht wird.
Reise-Assistance:
24 Stunden Notrufzentrale, bietet und organisiert Hilfe weltweit bei Notfällen im Ausland.
Selbstbehalt Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versicherung:
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen, Unfällen oder Schwangerschaften. Hier fällt ein Selbstbehalt von 20 % der Stornokosten
(mindestens 25,- EUR je Person / Objekt) an.
Der Selbstbehalt ist für 5 EUR je Person bzw. 10 EUR je Familie / Paar abwählbar!
Alle anderen Leistungen ohne Selbstbehalt!
Wer ist versichert?
Sie können den ELVIA Reiserücktritt-Vollschutz pro Person oder pro Familie/Paar/Objekt (zum Beispiel für ein Ferienhaus für Ihre private Urlaubsreise) abschließen.
Was sind die versicherten Ereignisse?
Versicherungsschutz besteht, wenn die versicherte Person selbst oder eine Risikoperson von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:
Unerwartet schwere Erkrankung, Tod, schwere Unfallverletzung
Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft
erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson
Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung
unerwartete Wiedereinstellung nach vorangegangener Arbeitslosigkeit zum Zeitpunkt der Buchung der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson
Risikopersonen sind neben der versicherten Person die Angehörigen der versicherten Person. Dies sind der Ehegatte oder Lebenspartner, deren Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder, Eltern, Adoptiv- und
Stiefeltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Onkel und Tanten, Nichten und Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger der versicherten Person;
diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen;
diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben, und deren Angehörige. Haben mehr als vier Personen gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die
jeweiligen Angehörigen und der Lebenspartner der versicherten Person.
Wann und wo sind Sie versichert?
Der Versicherungsschutz gilt weltweit, egal wohin Sie verreisen und für alle Reisearten - auch Schiffsreisen und Geschäftsreisen.
Sie genießen Schutz vor und während Ihrer Reise - ohne Begrenzung der Reisedauer.
Was kostet der ELVIA Reiserücktritt-Vollschutz?
Bis wann kann ich mich versichern?
Der Abschluss des ELVIA Reiserücktritt-Vollschutzes sollte bei Buchung der Reise erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt
ist die Versicherung sofort, spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage, abzuschließen.
Wenn Sie häufiger verreisen, ist der ELVIA Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz Ihr idealer Reisebegleiter. Ein ganzes Jahr weltweite Sicherheit vor und während der Reise.